Größere Projekte wie die Anschaffung von Geräten oder die Förderung von Klassenaktivitäten werden in der Regel über die Schulleitung beantragt.
Die lange Liste unserer erfolgreich abgeschlossenen Programme belegt die bisherige unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen dem Förderverein und den beiden Schulen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Einzelförderung bedürftiger Kinder.
Jeder Antrag wird selbstverständlich - wie schon immer - vertraulich behandelt und bleibt in den Unterlagen für die Buchprüfung.
Generell gilt außerdem für alle Anträge, dass Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch ausgeschlossen sind; diesen steht jedoch dafür behördliche Hilfe zu.